Art der Bestattung

Welche Art der Bestattung

Die Entscheidung über die Art der Bestattung hat der Verstorbene meist schon selbst getroffen, mündlich oder schriftlich. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheiden die Hinterbliebenen über den Ort der Bestattung und die Bestattungsform.
In Duisburg sind Erdbestattungen und Feuerbestattungen möglich. Es können aber auch Urnenseebestattungen in Auftrag gegeben werden; die Beisetzung selbst findet dann im Meer statt.

Die Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beerdigt. Friedhofsgebühren hängen von Art, Größe und Lage der Grünstelle ab. Beim Kauf eines Wahlgrabes erwirbt man lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum. (Die Dauer der Nutzungszeit bei Neukauf einer Grabstätte auf einem städt. Friedhof in Duisburg beträgt 20 Jahre). Wahlgrabstätten können in Bezug auf Lage und Größe ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit verlängert werden. Reihengrabstellen können nur mit einem Sarg belegt werden. Das Nutzungsrecht erlischt nach Ablauf einer 20-jährigen Ruhefrist. Sargrasengrabstätten werden ohne Pflegeverpflichtung angelegt. Es ist möglich eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen aufzulegen. Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, muss geprüft werden, ob es belegt werden kann. In Duisburg können erst nach Ablauf von 20 Jahren Särge übereinander bestattet werden. Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war, muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Dieser kann aber nur die Beisetzung von Verwandten genehmigen. War der Verstorbene selbst Besitzer der Grabstätte, muss das Grab später auf einen neuen Nutzungsberechtigten umgeschrieben werden. Die Reihenfolge des Anspruchrechtes entspricht der Erbfolge.

Die Feuerbestattung

Hier wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert. Für die Bestattung der Urne bestehen mehrere Grabformen. Die Bedingungen für Urnenreihengräber entsprechen denen der Erdbestattungen. Bei der anonymen Urnenbestattung erfahren die Angehörigen nicht mehr, wo die Urne bestattet wurde. Die Urne kann auch im Wurzelbereich eines Baumes, der sogenannten Baumwahlgrabstätte beigesetzt werden. Die Kennzeichnung mit einem Findling ist möglich. Eine Pflegeverpflichtung gibt es nicht. Urnensteelen und pflegefreie Grabstätten werden in Duisburg in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten. Die Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld und die Urnenseebestattung nach deutschem Recht müssen vom Verstorbenen selbst schriftlich erklärt worden sein. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Krematorien in Holland zusammen. Über die vielen Alternativen im Umgang mit der Asche des Verstorbenen und die günstigen Preise geben wir gern weitere Auskünfte.
Zu beachten ist:
Die Feuerbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies selbst handschriftlich verfügt hat. Zum Beispiel:

Verfügung Feuerbestattung

Wenn diese Verfügung fehlt, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Anordnung treffen. Soll die Urne auf einem Friedhof außerhalb Duisburgs bestattet werden, muss eine schriftliche Genehmigung der betreffenden Friedhofsverwaltung vorliegen. (Urnenbeisetzungsgenehmigung) 

Die Trauerfeier kann überall dort durchgeführt werden, wo ein entsprechender Raum zur Verfügung steht. Kränze und Gebinde werden nach der Trauerfeier auf vorhandene Grabstellen niedergelegt.

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