Testament und Nachlass

Testament und Nachlass

Nach dem Tode sind für die Durchführung der Bestattung und für die Regelung des Nachlasses die Erben des Verstorbenen zuständig. Die Erben bestimmen sich aus der gesetzlichen Erbfolge.

Will man eine andere Verfügung über den Nachlass treffen, muss man ein Testament aufsetzen. Dieses Testament kann unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig geschrieben und unterzeichnet sein oder als notarielles Testament von einem Notar erstellt werden.

Eheleute können in einer Urkunde ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Testamente können vom Erblasser jederzeit widerrufen werden. Private Testamente sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, oder beim Nachlassgericht hinterlegt werden.

Das Nachlassgelicht in Duisburg befindet sich beim Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Telefon: 0203 / 99280

Steuerliche Auswirkungen

Bei der Erbschaftssteuer wird der Wert versteuert, den der einzelne Erbe erhält. Die Höhe richtet sich nachdem persönlichen Verwandtschaftsgeld zum Erblasser.

Steuerklasse:

  1. Ehepartner, Kinder und Stiefkinder Enkel, Urenkel,bei Erwerben von Todes wegen auch die Eltern und GroßeItern
  2. Eltern und Großeltern (soweit sie nicht zur Steuerklasse gehören), Geschwister, deren Kinder,Stiefeltern, Schwiegereltern und ·kinder sowie geschiedene Ehegatten
  3. alle übrigen Erwerber.

Freibeträge:

  • Ehegatten 500.000 Euro
  • Kinder 400.000 Euro
  • Enkelkinder 200.000 Euro
  • Eltern, Großeltern und Geschwister 100.000 Euro
  • alle übrigen Erben 20.000 Euro
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