Nach dem Tode sind für die Durchführung der Bestattung und für die Regelung des Nachlasses die Erben des Verstorbenen zuständig. Die Erben bestimmen sich aus der gesetzlichen Erbfolge.
Will man eine andere Verfügung über den Nachlass treffen, muss man ein Testament aufsetzen. Dieses Testament kann unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig geschrieben und unterzeichnet sein oder als notarielles Testament von einem Notar erstellt werden.
Eheleute können in einer Urkunde ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Testamente können vom Erblasser jederzeit widerrufen werden. Private Testamente sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, oder beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Das Nachlassgelicht in Duisburg befindet sich beim Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Steuerliche Auswirkungen
Bei der Erbschaftssteuer wird der Wert versteuert, den der einzelne Erbe erhält. Die Höhe richtet sich nachdem persönlichen Verwandtschaftsgeld zum Erblasser.
Steuerklasse:
Freibeträge: